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Das RKR-Modell ermöglicht die Ermittlung des projektspezifischen Kollisionsrisikos und stellt damit eine belastbare Grundlage dar, das Kollisionsrisiko zur gutachterlichen Bewertung, differenziert für verschiedene Brutplätze, darzustellen. Hiermit kann das individuelle Tötungsrisiko für die Brutvögel an den geplanten WEA (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) gutachterlich bewertet werden. Zudem können, falls erforderlich, auf Grundlage der Ergebnisse des RKR-Modells, bedarfsgerechte Schutzmaßnahmen (vorerst gemäß § 45b Anlage 1 Abschnitt 2) fachgutachterlich ausgewählt und anschließend bewertet werden. Die RKR-Methode wird entsprechend der „Fortsetzungsstudie Probabilistik” angewandt.

Fortsetzungsstudie Probabilistik (BfN)